Zum Inhalt springen

Ärzt_in, Psychologe_in, Psychotherapeut_in?

Geschrieben von Colin   
Freitag, 23 Februar 2007

Die Begriffe "Ärzt_in", "Psychologe_in", "Psychotherapeut_in" und ähnliche werden oft ducheinandergebracht. Der folgende Text stellt einen Versuch der Erklärung dar.

Psychotherapeutin: Eine Psychotherapeutin bietet Psychotherapie an. Das absovierte Studium kann unterschiedlich sein:

  • Psychologie ("Psychologische Psychotherapeut_in")
  • Medizin ("Ärztliche Psychotherapeut_in", "Psychiater_in")
  • Pädagogik, Sozialpädagogik oder Psychologie ("Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_in")

Alle haben nach ihrem Studium noch eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen.

Psycholog_innen

Psycholog_innen haben Psychologie studiert. Im Studium werden zunächst sehr allgemeine Inhalte vermittelt, erst im Hauptstudium können Psycholog_innen den Schwerpunkt Klinische Psychologie wählen.

Wenn ein_e Psycholog_in nach Abschluss des Psychologiestudiums noch eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolviert, ist er_sie für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Sie_er darf sich dann "psychologische_r Psychotherapeut_in" nennen.

Sie dürfen keine Medikamente verschreiben. Sie unterstützen die Patientinnen mit psychologischen Mitteln dabei, psychische Probleme durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachenund/oder durch Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls zudem eine organische Krankheit behandelt werden muss, arbeitet die Psychotherapeut_in mit Ärzt_innen zusammen.

Ärzt_innen

Psychiater_innen und Neurolog_innen hingegen sind Ärzt_innen - mit den jeweiligen Facharztausbildungen Psychiatrie und Neurologie. Wenn die Person danach noch eine Ausbildung zur Psychotherapeut_in abschließt, darf er_sie sich "ärztliche_r Psychotherapeut_in" nennen.

Heilpraktiker_innen

Heilpraktiker_innen dürfen (in Deutschland) heilkundlich tätig sein, ohne ärztlich zugelassen zu sein. Häufig sind sie Anhänger_innen einer oder mehreren alternativmedizinischer Theorien. Sie dürfen keine (verschreibungspflichtigen) Medikamente verordnen.

Viele Heilpraktiker_innen arbeiten mit Methoden, deren medizinische Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist. Die therapeutischen und diagnostischen Kenntnisse vieler Heilpraktiker_innen sind oftmals extrem begrenzt, eine externe Kontrolle findet nicht statt. Heilpraktiker_innen sind juristisch gesehen Laien, d.h. sie können für ihre Fehler kaum zur Verantwortung gezogen werden. Zudem unterliegen sie keiner Schweigepflicht. Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen i.d.R. nicht übernommen (nur bei entsprechender Zusatzversicherung).

Ihre Berufsbezeichnungen enthalten das Wort “Heilpraktiker_in” (manchmal auch nur “HPG” für Heilpraktikergesetz), damit man sie von psychologischen Psychotherapeut_innen unterscheiden kann.

Fazit

In Bezug auf Autismus ist entscheidend, wofür man eine Diagnose braucht. Soll es eine ärztliche (”offizielle”) Diagnose sein, die von Behörden anerkannt wird - dann können sie nur Ärzt_innen stellen. Möchte man aus persönlichen Gründen die Meinung einer Fachperson einholen, kann man auch eine_n nicht-ärztliche_n Psychotherapeut_in konsultieren. Wichtig ist, dass die Person sich damit auskennt. Das kann auf alle Berufsgruppen zutreffen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Unterschiede zu kennen.

Kassenzulassung

Psychotherapeuten, die in eigener Praxis arbeiten, haben oftmals auch eine Kassenzulassung, d.h. eine Behandlung durch sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten privaten Krankenversicherungen bezahlt. Die Kassenzulassung wird durch die kassenärztliche Vereinigung erteilt. Da die kassenärztlichen Vereinigungen einen Bedarf an Psychotherapeut_innen berechnet haben und Gebiete für die Niederlassung von Psychotherapeut_innen sperren, sobald die berechnete Anzahl an niedergelassenen Psychotherapeut_innen erreicht ist, warten viele Psychotherapeut_innen mittels Wartelisten auf die Erteilung einer Kassenzulassung.