Pflege- und Adoptivfamilien statt "Heim" für "behinderte" Kinder und Jugendliche |
| Geschrieben von Colin | |
| Freitag, 22 Februar 2008 | |
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Wenn Kinder, die als behindert kategorisiert werden, nicht in ihrer Familie bleiben können, liegt es bisher am Sozialamt, eine Alternative zu finden. Häufig entscheidet dieses sich für eine Unterbringung im Heim, sagt Frauke Zottmann-Neumeister von den Sonderpädagogischen Pflegestellen der Diakonie Düsseldorf. Im Gegensatz dazu bringe das Jugendamt, das für Hilfen zur Erziehung und für "seelisch behinderte" Kinder und Jugendliche zuständig ist, diese häufig in Pflege- oder Adoptivfamilien unter. Das Jugendamt ist nach dem achten Sozialgesetzbuch verpflichtet zu prüfen, ob eine Pflege- oder Adoptivfamilie in Betracht kommt, das Sozialamt hat diese Pflicht nicht. Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht weist darauf hin, dass die Jugendämter sich häufig für unzuständig für "körperlich und geistig behinderte" Kinder und Jugendliche sähen und diese deshalb auf die Sozialämter verwiesen. Die Sozialämter wiederum sähen sich als unzuständig oder nicht in der Lage für eine Unterbringung in Pflegefamilien und bringen die Kinder und Jugendlichen in Heimen unter. Meysen zufolge müssten entweder die betreffenden Kinder und Jugendlichen der Jugendhilfe zugeordnet, oder eine Prüfungspflicht der Sozialämter ausdrücklich werden. Diese Ansicht teilten überwiegend auch die Teilnehmer_innen eines Fachgesprächs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Familie". Von verschiedener Seite wird gefordert, die Strukturen für eine Unterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien auszubauen. Quelle: kobinet-nachrichten |
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